Benutzungsordnung Bibliothek der KZ-Gedenkstätteninitiative Leonberg e. V.
Aufgaben der KZ-Gedenkstätteninitiative Leonberg e. V.
Ziele neben der Erinnerung an das KZ Leonberg - die Erforschung und Vermittlung der Geschichte von KZ und Zwangsarbeit in Leonberg, der Kontakt mit ehemaligen Häftlingen und ihren Angehörigen, der Erhalt authentischer Orte, besonders des alten Engelbergtunnels - ist die
Aufklärung über den Nationalsozialismus und seine heutigen Aktivitäten
Die Bibliothek dient mit Bereitstellung und Beschaffung von Medien der Information der Bevölkerung
Sie unterstützt und ergänzt die schulischen Aktivitäten zur Aufklärung über Hintergründe, Auswirkungen und Aufarbeitung des Nationalsozialismus
Allgemeines
Die Nutzung der Bibliothek und die Ausleihe der Bücher sind kostenlos
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen zum Ausleihen die schriftliche Einwilligung ihrer Eltern
Fernleihe ist nicht möglich
Über Spenden freuen wir uns
Anmeldung
Der Leser / die Leserin melden sich persönlich an und haben ihren Personalausweis / Reisepass bei sich
Die Bibliothek speichert Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefon, Email
Die Anmeldung ist mit Unterschrift der Benutzerkarte abgeschlossen. Ein Nutzerausweis wird nicht ausgestellt
Über Adressen- und Namensänderungen muss die Bibliothek bei Ausleihe / Rückgabe informiert werden: der Datensatz wird dann sofort aktualisiert
Die erhobenen Daten werden entsprechend den Bestimmungen des Landes-Datenschutzgesetzes gespeichert. Die KZ-Gedenkstätteninitiative wird die Leser / die Leserin über ihre Aktivitäten informieren
Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
Bibliothek und Ausleihe werden nach Vereinbarung geöffnet; bitte wenden Sie sich an:
Linde Beer, 07152-26190, beer-leonberg@t-online.de
Emmely Heid, 07152-45542, waheid@congstar.de
Barbara Korsten, 07152-929797, korstencontrol@t-online.de
Ausleihfristen: Bücher werden für vier Wochen ausgeliehen
Die Leihfrist kann max. um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt
Die Rückgabe ist – wie die Ausleihe – mit der Bibliothek zu vereinbaren
Die Zahl der gleichzeitigen Entleihungen pro Leser / Leserin ist auf drei begrenzt
Behandlung der entliehenen Bücher, Haftung
Die Leser verpflichten sich, die entliehenen Bücher sorgsam zu behandeln und sie vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren
Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden, sondern sind der Bücherei anzuzeigen. Ebenso Beschädigungen aus vorhergehenden Ausleihungen
Auf beschädigte oder abgelöste Strichcode-Etiketten weisen die Leser die Bibliothek hin
Für jede Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust ist der Leser / die Leserin schadensersatzpflichtig: bei Verlust bzw. irreparabler Beschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Es versteht sich von selbst, dass entliehene Bücher nicht an Dritte weiter gegeben werden
Mahnungen
Eine Woche nach Ablauf der Leihfrist kann die Bücherei erstmals schriftlich an die Rückgabe erinnern. Nach jeweils einer weiteren Woche ein zweites und drittes Mal
Mahnungen gelten auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte, vom Besucher mitgeteilte Anschrift versandt wurden, aber als unzustellbar zurückkommen
Jede Mahnung kostet den Leser / die Leserin 3 €
Werden auf die dritte Mahnung die entliehenen Bücher nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen zurückgegeben, so geht die Bibliothek von Totalverlust aus. Sie stellt dann den Wiederbeschaffungswert in Rechnung
Leonberg, 1. Dezember 2012
KZ-Gedenkstätteninitiative Leonberg e.V.
Vorsitzende Marei Drassdo
Untere Burghalde 49
71229 Leonberg
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